Deutschland ist Mitglied der Europäischen Union und des Euroraums. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die Standardform für operative Unternehmen und wird im Handelsregister des Amtsgerichts eingetragen. Die Gründung erfordert eine notarielle Satzung nach dem GmbHG.
Wir begleiten gebietsfremde Gründer in jeder Phase: Firmenregistrierung, eingetragene Geschäftsadresse, Buchhaltung und Steuermeldungen, Beschäftigung und Lohnabrechnung sowie Eröffnung des Geschäftskontos.
Deutschland verbindet die Mitgliedschaft in der EU und im Euroraum mit einer weithin anerkannten Haftungsbeschränkungsform.
Zu den wichtigsten Vorteilen zählen:
Eine GmbH entsteht mit voller Rechtsfähigkeit mit der Eintragung in das Handelsregister. Anmeldungen erfolgen elektronisch über einen Notar.
Das Mindeststammkapital beträgt 25.000 EUR. Gesellschafter haften persönlich nicht über ihre Einlagen hinaus. Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft und werden im Handelsregister bekannt gemacht.
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kann mit einem Stammkapital unter 25.000 EUR (ab 1 EUR) gegründet werden, vorbehaltlich gesetzlicher Gewinnthesaurierung bis 25.000 EUR erreicht sind.
Jede GmbH muss in der Handelsregisteranmeldung eine inländische Geschäftsadresse in Deutschland angeben (GmbHG § 8).
Wir helfen bei einer geeigneten Geschäftsadresse und den Unterlagen für die notarielle Anmeldung und das Bank-Onboarding.
Laut PwC Worldwide Tax Summaries (Deutschland, zuletzt geprüft am 30. Juni 2026) beträgt die Körperschaftsteuer mit Solidaritätszuschlag 15,825 %. Die kommunale Gewerbesteuer liegt typischerweise etwa zwischen 8,75 % und 20,3 %. Von Lexbit aus PwC zusammengestellt.
Der Regelsteuersatz der MwSt. beträgt 19 % (PwC). Für bestimmte Lieferungen können ermäßigte Sätze gelten.
Die inländische Quellensteuer auf Dividenden beträgt in der Regel 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag vor Abkommensentlastung (PwC).
Arbeitgeber behalten Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge nach deutschen Payroll-Regeln ein. Genaue Sätze mit einem Payroll-Berater bestätigen.
Deutsche Unternehmen müssen ordnungsgemäße Bücher führen und Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer erklären. Der Jahresabschluss wird nach deutschem Handelsrecht (HGB) erstellt, sofern nicht IFRS gilt.
Unser Buchhaltungsteam unterstützt bei Buchführung, Steuererklärungen und der Kommunikation mit dem Finanzamt.
Deutsche Unternehmen können lokal Personal einstellen. Arbeitgeber melden Beschäftigte zur Sozialversicherung an und führen die monatliche Lohnabrechnung mit Lohnsteuereinbehalt.
Wir unterstützen bei Arbeitsverträgen, Mitarbeiteranmeldung und monatlicher Lohnabrechnung.
Deutschland eignet sich besonders gut für:
Nach der Registrierung können wir bei der steuerlichen Anmeldung, der Eröffnung eines Geschäftskontos, Buchhaltung, Lohnabrechnung und laufender gesellschaftsrechtlicher Unterstützung helfen.
Je nach Art des Projekts können folgende Unterlagen erforderlich sein:
Ja. Ausländische Personen und Unternehmen können Gesellschafter sein. Geschäftsführer müssen nicht in Deutschland wohnen, wer die Gesellschaft jedoch von Deutschland aus führt, benötigt einen entsprechenden Aufenthalts- oder Arbeitstitel.
Ja. Im Antrag zum Handelsregister muss eine inländische Geschäftsanschrift angegeben werden.
25.000 EUR für eine Standard-GmbH. Vor der Eintragung müssen mindestens 12.500 EUR tatsächlich eingebracht sein (GmbHG § 7). Eine UG kann unter gesetzlichen Voraussetzungen mit geringerem Kapital starten.
Nach der Gründung erstellen wir das KYC-Paket und stellen den Kontakt zu geeigneten Banken oder Zahlungsdienstleistern her. Die Kontoeröffnung unterliegt weiterhin der Sorgfaltsprüfung des jeweiligen Instituts.
Unser Team analysiert Ihren geschäftlichen Bedarf, berät Sie zur passenden Unternehmensstruktur, bereitet die erforderlichen Unterlagen vor und koordiniert Registrierung, Sitz, Buchhaltung, Lohnabrechnung und Banking.
Vereinbaren Sie noch heute eine Beratung und machen Sie den ersten Schritt zur Gründung Ihrer Gesellschaft in Deutschland.
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