Wir unterstützen Unternehmen bei der Beantragung einer EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification), damit sie Waren in der Europäischen Union und im Vereinigten Königreich einführen, ausführen und durch den Zoll bringen können. Unsere Spezialisten bereiten den Antrag vor, reichen ihn ein, kommunizieren mit der Zollbehörde und erklären Ihnen die Verwendung der Nummer.
Unterstützung für Handelsunternehmen, eCommerce-Unternehmen, Hersteller, Logistikdienstleister und Unternehmen außerhalb der EU, die den Handel mit der EU oder dem Vereinigten Königreich aufnehmen.
Nach Angaben der Europäischen Kommission ist eine EORI-Nummer für die Abfertigung aller Arten von Zollvorgängen im Zollgebiet der EU, etwa Einfuhr, Ausfuhr und Versand, verpflichtend. Sie identifiziert einen Wirtschaftsbeteiligten eindeutig, und eine Person kann jeweils nur eine gültige EORI-Nummer besitzen.
Eine EU-EORI-Nummer wird von einer einzigen Zollbehörde vergeben und für Zollvorgänge in der gesamten EU verwendet. In der EU ansässige Unternehmen beantragen sie in dem EU-Land, in dem sie ansässig sind. Unternehmen ohne Niederlassung in der EU beantragen sie in dem EU-Land, in dem sie ihren ersten Zollvorgang durchführen wollen, also eine Anmeldung abgeben oder eine Entscheidung beantragen.
Im Vereinigten Königreich vergibt HMRC EORI-Nummern mit dem Präfix GB für den Warenverkehr zwischen Großbritannien und anderen Ländern, einschließlich der EU, sowie Nummern mit dem Präfix XI für Zollvorgänge in Nordirland.
Von Lexbit zusammengestellt auf Grundlage der offiziellen Hinweise der Europäischen Kommission (Steuern und Zollunion) und von HMRC auf GOV.UK.
Wird von der Zollbehörde eines EU-Landes vergeben und für Zollvorgänge in der gesamten EU verwendet. Sie besteht aus dem zweistelligen Ländercode des ausstellenden EU-Landes und einer Kennung mit bis zu 15 alphanumerischen Zeichen.
Wird von HMRC für den Warenverkehr zwischen Großbritannien und jedem anderen Land, einschließlich der EU, sowie zwischen Großbritannien und Nordirland vergeben. Sie wird auch für die Nutzung britischer Zollsysteme wie des Customs Declaration Service benötigt.
Wird von HMRC vergeben für Warenlieferungen von Großbritannien nach Nordirland, den Warenverkehr zwischen Nordirland und Nicht-EU-Ländern sowie für Zollanmeldungen oder Anträge auf Zollentscheidungen in Nordirland. Zuvor ist eine GB-EORI-Nummer erforderlich.
Nach den offiziellen Hinweisen benötigen in der Regel folgende Unternehmen eine EORI-Nummer:
Wir bieten umfassende Unterstützung bei der EORI-Registrierung.
Unsere Leistungen umfassen:
Unsere Spezialisten prüfen, wo Ihr Unternehmen ansässig ist, wo Ihre Waren in das Zollgebiet gelangen oder es verlassen und welche Zollvorgänge Sie planen. Auf dieser Grundlage bestätigen wir, welche EORI-Nummer Sie benötigen und welche Zollbehörde für die Vergabe zuständig ist.
Anschließend bereiten wir den Antrag mit den erforderlichen Unternehmensangaben vor, reichen ihn bei der Zollbehörde ein, beantworten etwaige Rückfragen und erklären Ihnen, wie Sie die Nummer bei Ein- und Ausfuhren verwenden.
Wir prüfen Ihr Geschäftsmodell, Ihre Lieferkette und die geplanten Zollvorgänge.
Wir bestätigen, welche EORI-Nummer Sie benötigen und welche Zollbehörde zuständig ist.
Wir sammeln und prüfen die für den Antrag erforderlichen Unternehmensangaben.
Wir reichen den EORI-Antrag bei der Zollbehörde ein.
Wir bearbeiten Rückfragen der Zollbehörde bis zur Vergabe der Nummer.
Wir beraten Sie zur Verwendung der Nummer und zur Aktualisierung Ihrer Registrierungsdaten bei Änderungen im Unternehmen.
Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) ist eine eindeutige Kennung, die Unternehmen den Zollbehörden bei Zollvorgängen wie Einfuhr, Ausfuhr und Versand angeben.
Ja. Die EORI-Nummer ist eine EU-weit einheitliche Identifikationsnummer. Ein Unternehmen besitzt eine einzige, von einer EU-Zollbehörde vergebene EORI-Nummer und verwendet sie für Zollvorgänge in jedem EU-Land.
Ja, wenn es in der EU Zollvorgänge durchführt, etwa Zollanmeldungen abgibt. Der Antrag wird in dem EU-Land gestellt, in dem es seinen ersten Zollvorgang durchführen will, also eine Anmeldung abgeben oder eine Entscheidung beantragen.
In der Regel ja. Für den Warenverkehr zwischen Großbritannien und anderen Ländern, einschließlich der EU, benötigen Sie gegebenenfalls eine von HMRC vergebene GB-EORI-Nummer. Für Zollvorgänge in Nordirland kann eine XI-EORI-Nummer erforderlich sein, sofern Sie nicht bereits eine EU-EORI-Nummer besitzen.
Für eine GB-EORI-Nummer gibt HMRC an, dass sie in der Regel sofort vergeben wird, bei erforderlichen Prüfungen innerhalb von bis zu 5 Arbeitstagen. Laut HMRC wird eine XI-EORI-Nummer innerhalb von 5 Tagen vergeben. In EU-Ländern hängt die Bearbeitungszeit von der nationalen Zollbehörde ab.
Nach Angaben der Europäischen Kommission haben EORI-Nummern kein Ablaufdatum. Sie können auf Antrag oder bei Einstellung der Geschäftstätigkeit ungültig gemacht werden.
Die Europäische Kommission bietet einen Online-Dienst zur Validierung von EU-EORI-Nummern an, HMRC eine Prüfung für GB-Nummern auf GOV.UK.
Ja. Sobald das Unternehmen eingetragen ist, können wir den EORI-Antrag im Rahmen der Einrichtung vorbereiten und einreichen, damit das Unternehmen für die erste Ein- oder Ausfuhr bereit ist.
Unsere Spezialisten bestätigen, welche EORI-Nummer Sie benötigen, bereiten den Antrag vor, reichen ihn ein und kommunizieren mit der Zollbehörde bis zur Vergabe der Nummer.
Kontaktieren Sie noch heute unsere Experten, um Ihre EORI-Nummer zu erhalten und den Handel mit der EU und dem Vereinigten Königreich aufzunehmen.
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